|
Seit dem 1.1.2004 wurden mit Hartz III zwei neue Fördermodelle geschaffen, die es Arbeitnehmern ermöglichen sollen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und den Übergang in eine neue Beschäftigung zu realisieren: Die Transfergesellschaft und die Transferagentur.
Die nach § 216a SGB geförderte Maßnahme in Form einer Transferagentur bietet Unternehmen und Beschäftigten Dienstleistungen an, die die Beschäftigungsfähigkeit sichern und/oder die berufliche (Neu-) Orientierung von Mitarbeiter/innen fördern. Noch während der Beschäftigung beim freisetzenden Unternehmen bieten sich neue Chancen einer Job-to-Job Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Kosten: Je Mitarbeiter bis zu 5.000 € bei 50%-Förderung durch die BA.
Die nach § 216b SGB geförderte Transfergesellschaft bietet den von Entlassung und Arbeitslosigkeit bedrohten oder bereits gekündigten Arbeitnehmern zeitlich befristete Arbeitsverträge mit dem Ziel an, den Übergang in ein neues, stabiles und qualifiziertes Beschäftigungsverhältnis zu gestalten. Bestandteil der Transfergesellschaft ist die aktive Vermittlung und/oder die vorbereitende fachliche Qualifizierung der Betroffenen durch die QUOTAC GmbH.
Kosten: Für den Arbeitgeber etwa 1.000 € pro Monat und Mitarbeiter. Transferkurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Häufig ermöglicht eine sinnvolle Kombination von Transfergesellschaft und Transferagentur den besten Erfolg. In jedem dieser Fälle schöpft die QUOTAC GmbH alle vorhandenen Förderinstrumente aus.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen zum Thema Transfergesellschaft / Transferagentur benötigen.
|